1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und
Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit
Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten
uns - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2.
Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers - insbesondere in
seinem Prospekt - sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder
fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt
für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungsdaten sind - unbeschadet der übernommenen Maßgarantie
- nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
3.
Preise
3.1
Die Preise verstehen sich ab Werk und in Euro. Falls
nicht anders genannt, verstehen sich Preisangaben inklusive
Mehrwertsteuer. Verpackung und Porto sind in den Preisen nicht
enthalten und werden bei einer Bestellung als zusätzliche
Posten aufgeführt.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
3.2
Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers
erfolgen stets freibleibend: Maßgebend sind die am Tag der
Lieferung jeweils gültigen Preise. Kostenvoranschläge für
Instandsetzungs-, Ein- und Umbauarbeiten werden so genau wie möglich
aufgestellt, sind aber unverbindlich.
3.3
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten
die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen
Preise des Verkäufers.
4.
Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die
vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wird.
4.2
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die
Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -
hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an
Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie
bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist
der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich
welcher Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind
ausgeschlossen.
5.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.
Gewährleistung
6.1
Im Falle unserer Haftung treten wir unsere
Ansprüche gegen den Lieferanten der jeweiligen Sache
ab.
6.2
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner
Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des
Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden
des Käufers - Ersatz oder bessert nach.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung nach
angemessener Frist fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung bis zur Höhe des fehlgeschlagenen
Betrages gewährt werden oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. . Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig. Eine Ersatzlieferung ist erst
nach Feststellung der Ersatzpflicht
möglich.
6.3 Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und
Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
geliefert werden.
6.4 Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
6.5 Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an
den Verkäufer zu schicken. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung
gegenüber dem Verkäufer aus.
6.6
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte
nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer
nach seiner Wahl, dass:
a) schadhafte Teile bzw. Geräte mit vorausbezahlter Fracht
zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den
Verkäufer geschickt werden;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und
ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt
wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der
Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die
Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden,
während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen
des Verkäufers zu bezahlen sind.
6.7 Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur
dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistungen
für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Aus- und Einbaukosten
werden vom Verkäufer nicht übernommen.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Die
Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder
Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum
des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den
Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum
des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum
zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer
ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers
hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
7.3
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer
auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7.4.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom
Vertrage.
8.
Zahlung
8.1 Soweit
nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung
per Nachnahme oder Vorauskasse. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verkäufers 8
Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
8.2
Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über
den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer
endgültig gutgeschrieben ist.
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe
des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 6%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
8.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
8.5
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine
Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in
Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen
hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.6 Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer
und dessen Konzernunternehmen einverstanden. In gleicher Weise
können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der
Konzernunternehmen des Käufers verrechnet werden.
9.
Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit
Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht
verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
10.
Haftungsbeschränkung
10.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2 Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung jedweder
Folgeschäden des Käufers.
11.
Rücksendung
Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger
Absprache mit dem Verkäufer und gegen Übernahme der
Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Unkostenpauschale (für
Einlagerung u. a. ) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen.
Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung
und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden.
Unberechtigte Rücksendungen (z. B. bei falschen
Bestellungen), Rücksendungen mit nicht vollständigen
Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster
Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer
entstandenen Versandkosten. Teile und Sonderanfertigungen, die
speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden,
sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
12.
Anwendbares Recht
12.1 Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist Traunstein ausschließlicher
Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
12.3 Sollte Eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
|