Wir
bitten Sie sich unter www.europa.eu.int
über den
aktualisierten Stand der Richtlinien
2005/66/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.10.2005"
ABL zu
informieren.
Botschaft für den Kunden:
Alle
bestehenden Teilegutachten für starre Frontbügel an
Neu- und
Gebrauchtfahrzeuge haben bis zum 25. Mai 2007
ihre Gültigkeit.
Nach geltendem Recht besteht Bestandschutz, d.h.,
Frontbügel
müssen nicht abgebaut werden.
Ab
dem 25.05.2007 gilt für starre Frontbügel folgendes:
Für
Fahrzeuge, die erstmals vor dem 25.05.2007 zugelassen
werden,
gilt das Teilegutachten auch darüber hinaus (siehe
Art.
3, Abs. 4)